Schulbrief

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

unsere zweite unterrichtsfreie Woche ist beendet. Nach wie vor ist mir kein Fall einer positiven Testung innerhalb der Schulgemeinde bekannt (Stand: 29.03.2020, 14.00 Uhr). Das sollte uns allen ein bisschen Hoffnung geben und uns darin bestärken, die getroffenen Maßnahmen weiterhin zu befolgen und durchzuhalten: Bleibt bitte daheim!

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich weiß durch die Rückmeldungen eurer Lehrerinnen und Lehrer, dass viele von euch zuhause gewissenhaft und fleißig an den Aufgaben arbeiten, die euch gestellt wurden und auch immer wieder ergänzt werden. Trotzdem ist die Herausforderung für euch und auch sicherlich eure Eltern eine andere: Ihr sollt selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben in verschiedenen Unterrichtsfächern bearbeiten und eine eigenständige Struktur für euer Lernen finden!

An dieser Stelle möchte ich euch Mut machen: Nutzt die Lernangebote als Angebot, bereits Gelerntes zu üben und zu trainieren und auch neue Lerninhalte selbstständig zu entdecken und zu bearbeiten. Eure Lehrerinnen und Lehrer geben euch Feedback in Form von Bögen zur Selbstkontrolle, Korrekturen und natürlich auch individueller Beratung.

Nutzt die Chance, liebe Schülerinnen und Schüler, indem ihr die Lernangebote nach bestem Wissen und Können bearbeitet und holt euch bei Bedarf bei euren Lehrerinnen und Lehrern Hilfe!

Und vielleicht wächst der/die eine oder andere ja über sich hinaus!

Bezüglich der Benachrichtigung „Versetzungsgefährdung“ verweise ich auf die Rundverfügung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 24.03.2020 (Az: 221) „Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW“:

Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.

„Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten.“

 

Liebe Eltern,

an dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen bedanken, denn ich weiß, dass Sie Ihre Kinder nach besten Möglichkeiten in der jetzigen Situation unterstützen! Die Lernangebote sind für Ihre Kinder als Unterstützung gedacht, nicht um sie unter Druck bezüglich Noten, Versetzung und Abschlüssen zu setzen. Seien Sie sicher: Wir werden mit Wiederaufnahme des Unterrichts nicht im Eiltempo verpassten und neuen Unterrichtsstoff durchziehen, sondern unsere Unterrichtskonzeption so gestalten, dass wir dieser besonderen Situation gerecht werden.

Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten
Wir sind auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 24.03.2020 (Az: 221) angewiesen, „unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr, keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen“.

„Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.

Davon auszunehmen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.“

Wir bedauern dieses, werden aber nach geeigneten Alternativen für unsere Schülerinnen und Schüler suchen!

Erreichbarkeit:
Besetzung des Sekretariats ab 30.03.2020:

Wir sind weiterhin für Sie/euch erreichbar!

Aufgrund der aktuellen Situation ist das Sekretariat morgens von 9.00 Uhr – 11.00 Uhr besetzt (Tel.: 02938-979860). In dringenden Fällen kontaktieren Sie/kontaktiert uns über E-Mail (sekretariat@conrad-von-ense-schule.de).

Angebot der Schulsozialarbeit
Unser Schulsozialarbeiter Herr Berger ist während der Schulschließung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erreichbar. Dies geht per Mail oder telefonisch über das Sekretariat der Schule zu den angegebenen Öffnungszeiten.

Notfallbetreuung
Ich möchte nochmal auf die Notfallbetreuung verweisen. Sie findet durchgängig von montags bis sonntags auch in den Osterferien statt (montags, mittwochs, donnerstags, samstags, sonntags jeweils von 7.40 – 15.15 Uhr und dienstags und freitags von 7.40 – 13.00 Uhr). Von der Notfallbetreuung ist die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag ausgenommen. Falls Sie die Betreuung in Anspruch nehmen müssen, kontaktieren Sie das Sekretariat vorab bitte per Mail oder telefonisch.

Es grüßt Sie/euch das gesamte Kollegium der Conrad-von-Ense-Schule!

Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Michaela Götte, stellvertretende Schulleiterin