Hygienekonzept für den Sportunterricht

Das von der Fachschaft Sport der Conrad-von-Ense-Schule erarbeitete Hygienekonzept für den Sportunterricht orientiert sich an den vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen „Empfehlungen zur Durchführung des Sportunterrichts im ersten Schulhalbjahr 2020/21“ und am „Lüftungskonzept“ der Gemeinde Ense. Das Hygienekonzept sieht folgende „Eckpunkte“ vor:

  • Der Sportunterricht wird nach Möglichkeit im Freien durchgeführt, wenn die Wetterlage und das Unterrichtsthema dies zulassen. Entsprechende Kleidung wird vorausgesetzt (Trainingsanzug, Schuhe für drinnen und draußen).
  • Findet der Sportunterricht in der Turnhalle (kleine Halle) statt, sind während der Dauer der Nutzung die Oberlichter zu öffnen. Da die Oberlichter an gegenüberliegenden Seiten vorhanden sind, ist somit eine Querlüftung gegeben.
  • Findet der Sportunterricht in der Ballspielhalle (große Halle) statt, sind die zwei Außentüren zu öffnen, wenn sich eine Lerngruppe in der Halle befindet. Sollten sich zwei Lerngruppen in der Halle befinden, ist zusätzlich die „Entrauchung“ im Hallendach zu öffnen. Sofern die Außentüren aufgrund zu niedriger Außentemperaturen nicht dauerhaft offengehalten werden können, ist mindestens sicherzustellen, dass die Türen alle 20 Minuten für fünf Minuten geöffnet werden.
  • Die Umkleidesituation wird durch die Nutzung weiterer Räumlichkeiten entzerrt (z.B. Klassenräume oder Differenzierungsräume). Die Sportlehrer*innen informieren die Schüler*innen entsprechend.
  • Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist in den Gängen und der Umkleide zu tragen und darf erst zum Start des Sportunterrichtes abgenommen werden.
  • Die Mund-Nase-Bedeckungen sollten von den Eltern oder den Schüler*innen individualisiert werden, sodass nach dem Sportunterricht keine Verwechselungen entstehen können.
  • Vor und nach jeder Sportstunde sind die Hände zu waschen. Dies erfolgt eigenverantwortlich und soll besonders gründlich erfolgen, wenn im Sportunterricht mit Materialien gearbeitet wird, die die Hände wechseln (z.B. Bälle, Badminton-Schläger oder Frisbee-Scheiben ).
  • Die Unterrichtsinhalte werden der Corona-Situation angepasst, orientieren sich aber weiterhin am Kernlehrplan des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Unterrichtseinheiten in den Bewegungsfeldern „Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport“ und „Bewegen an Geräten – Turnen“ sollen zunächst unterbleiben.
  • Unterrichtseinheiten in allen weiteren Bewegungsfeldern und Sportbereichen können unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung und Corona-Betreuungsverordnung sowie der lokalen Pandemiesituation durchgeführt werden, wenn Unterrichtssituationen hergestellt werden können, die das Infektionsgeschehen verringern.