Die verschiedenen Schulabschlüsse, die an der Conrad-von-Ense-Schule erreicht werden können, basieren auf der verbindlichen Grundlage der APO SI NRW, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (Kl. 5-10) in Nordrhein-Westfalen.
An den Sekundarschulen des Landes NRW können vier verschiedene Abschlüsse vergeben werden, die im Folgenden mit ihren Mindestbedingungen aufgeführt werden. Des weiteren bieten wir als inklusive Schule die Möglichkeit für Schulabschlüsse für Förderschüler mit dem Schwerpunkt ,,Lernen” an.
1. Erster Schulabschluss
Die einzelnen Unterrichtsfächer werden in zwei Fächergruppen eingeteilt. Zu der Fächergruppe 1 (Hauptfächer) gehören Deutsch und Mathematik, zu der Fächergruppe 2 gehören alle übrigen Fächer. Der erste Schulabschluss wird in Klasse 9 mit der Versetzung in die Klasse 10 vergeben. Es ist kein Erweiterungskurs notwendig.
Die folgende Tabelle führt einige Versetzungsmöglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf:
Erster Schulabschluss
Für den Erweiterten Ersten Schulabschluss nach Klasse 10 gehören neben Deutsch und Mathematik auch Nawi und Arbeitslehre zu der Fächergruppe I. Zu der Fächergruppe II gehören alle übrigen Fächer. Es ist kein Erweiterungskurs notwendig.
Die folgende Tabelle führt einige Versetzungsmöglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf:
Erweiteter Erster Schulabschluss
3. Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Für den Mittleren Bildungsabschluss (FOR) gehören neben Deutsch und Mathematik auch Englisch und WP zu der Fächergruppe I. Zu der Fächergruppe II gehören alle übrigen Fächer (auch Chemie).
Für den Mittleren Bildungsabschluss sind zwei Erweiterungskurse notwendig, die mindestens mit der Note ausreichend bewertet werden müssen. Die gilt auch für das WP-Fach. Die Grundkurse müssen mindestens mit der Note befriedigend, alle übrigen Fächer mit der Note befriedigend/ ausreichend bewertet werden. Bei der Teilnahme an mehr als zwei Erweiterungskursen werden die Leistungen in den Fächern dieser Kurse wie eine um eine Notenstufe bessere Leistung im Grundkursbereich gewertet. Mit der Erlangung des Mittleren Bildungsabschlusses ist der Weg zur Fachoberschulreife möglich.
Die folgende Tabelle führt einige Möglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf, den Mittleren Schulabschluss zu erlangen:
4. Der Mittlere Schulabschluss mit Qualifikation (FOR-Q)
Für den Mittleren Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymasialen Oberstufe bleiben die Fächer in der Fächergruppe I und II bestehen. Für diesen Abschluss sind drei Erweiterungskurse notwendig, die mindestens mit der Note befriedigend benotet werden. Dasselbe gilt auch für das WP-Fach. Die Grundkurse müssen mindestens mit gut, alle übrigen Fächer mit mindestens befriedigend bewertet werden. Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet.
Die Zulassung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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Die Leistungen übertreffen die oben angeführten Anforderungen.
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Die Abschlusskonferenz ist davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Qualifikationsphase möglich ist.
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Die folgende Tabelle führt einige Möglichkeiten bei bestimmten Notenkombinationen auf, den Mittleren Schulabschluss mit Qualifikation zu erlangen:
Nachprüfung
Die Nachprüfung von „ungenügenden“ Leistungen ist nicht möglich. Eine Nachprüfung ist maximal in einem Fach möglich. Eine Nachprüfung ist nur zum Erwerb eines Abschlusses möglich, nicht um eine Ausgleichsregelung zu erreichen. Nachprüfungen nach Jahrgangsstufe 10 in den Fächern der zentralen Prüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch) sind nicht möglich