Die Abteilungsleitung I nimmt laut Schulgesetz folgende Aufgaben wahr:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit der Abteilung
  • Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrer:Innen
  • Information und Beratung von Eltern der Abteilung
  • Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
  • Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
  • Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation
  • abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse sind
  • Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin; Beratung des Schulleiters in Fragen der Leistungsbewertung

Konkret:

  • Organisation „Tag der offenen Tür“
  • Klassenbildung Jahrgang 5
  • Programm und Organisation „Kennenlernfahrt“
  • Info und Beratung zu Wahlpflichtfächern
  • Neuaufnahme von Schüler:Innen der Jahrgänge 5-7
  • Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen (gemäß Schulgesetz §53 Absatz 3 Nr. 1 bis 3)
  • Organisation Kennenlerntag
  • Zusammenarbeit mit den Grundschulen

Die Abteilungsleitung II nimmt laut Schulgesetz folgende Aufgaben wahr:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit der Abteilung
  • Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrer:Innen
  • Information und Beratung von Eltern der Abteilung
  • Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
  • Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
  • Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation
  • abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse sind
  • Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin; Beratung des Schulleiters in Fragen der Leistungsbewertung

Konkret:

  • Prognose und Beratung zu den individuellen Schulabschlüssen
  • Koordination der Vergleichsarbeiten in Jg. 8 und der zentralen Abschlussprüfungen Jg. 10
  • Info und Beratung zum Wahlpflichtbereich II (ab Jg. 9)
  • Koordination Übergang Sek. II/Weiterführende Schulen und Berufsorientierung
  • Neuaufnahme von Schüler:Innen der Jahrgänge 8-10
  • Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen (gemäß Schulgesetz §53 Absatz 3 Nr. 1 bis 3)