Elternpflegschaft: Die Mitwirkung der Eltern
Die Erziehung der Kinder ist die GEMEINSAME AUFGABE der Eltern und der Schule. Es ist uns wichtig, dass die Erziehungsberechtigten und die Lehrer:innen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten und den Bildungs- und Erziehungsauftrag gemeinsam umsetzen.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse ihre:n Klassenpflegschaftvorsitzende:n sowie eine:n Stellvertreter:in. Auf den Klassenpflegschaftssitzungen werden Themen rund um die Klassen besprochen.
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzende treffen sich dann in gemeinsamen Schulpflegschaftssitzungen, um Themen zu besprechen, die die gesamte Schule betreffen. Die Schulpflegschaft ist ein gutes Diskussionsgremium, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Auch werden dort der/die Schulpflegschaftsvorsitzende, ein:e Vertreter:in und die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Sie sind dann neben der Schulleitung sowie den Schüler- und Lehrervertretern Mitglieder der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungs- und dem Beschlussgremium der Schule.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche?
Sie können diese jederzeit über Ihre:n Klassenpflegschaftsvorsitzende:n einbringen oder direkt per E-Mail an: schulpflegschaft@cve.schule